Wer eine Stadtführung macht oder den Foxtrail absolviert, dessen Weg führt oft durch den Inneren Rettenbachweg. Die eigentlich malerische Gasse verkommt aber seit geraumer Zeit zu einer unansehnlichen Mülldeponie.
Der innere Rettenbachweg verbindet den Graben mit der Badgasse und führt etwas verborgen an begrünten Innenhöfen, dem Lörlibad und ehemaligen Polizeihof vorbei.
An der Kreuzung Innerer Rettenbachweg und Lörlibadgasse stapelt der Garben Beck grosszügig seinen Betriebsabfall und verschmutzt die Fläche regelmässig mit Öl und Fett, wenn zum Beispiel Backbleche auf öffentlichem Grund gewaschen werden. Dem nicht genug, wird die enge Gasse oftmals auch als Privatparkplatz für den zum Betrieb gehörenden Kleintransporter genutzt. Ein Durchkommen ist dann kaum noch möglich.
Es ist aber nicht nur der Graben Beck, der seine Container und Abfälle auf öffentlichem Grund abstellt, sondern auch die Liegenschaft Badgasse 8 (Lörlibad). Diese ist im Besitz der Stadt Winterthur. Insgesamt vier Abfallbehälter reihen sich so im Inneren Rettenbachweg auf, ohne dass dafür eine entsprechende Konzession vorliegt.
Die Stadt hat den Abfallplatz nicht nur geduldet, sondern auch aktiv ausgebaut. Entlang der Badgasse 8 wurde ein Rammschutz angebracht, damit die Container die Hauswand nicht mehr beschädigen. Ob dieser Rammschutz an einer denkmalgeschützten Liegenschaft mit entsprechender Baubewilligung angebracht wurde, ist stark zu bezweifeln.
Während andere private Unternehmer ihre Abfälle auf privatem Grund unterbringen oder dafür gar bei einer benachbarten Parzelle einen Platz mieten müssen, darf der Graben Beck den öffentlichen Grund kostenfrei in Beschlag nehmen und verschmutzen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die Stadt baut auf ihre Kosten sogar noch Vorrichtungen, damit der Graben Beck mit seinen Containern nicht auch noch eine städtische Liegenschaft demoliert. Im Gegenzug stellt die Stadt ihrerseits gleich auch noch zwei Container für die Mieter:innen der Liegenschaft Badgasse 8 auf öffentlichen Grund, während die übrigen Altstadtbewohnenden ihren Abfall zu den Unterflurcontainern tragen müssen.
Eine solche Situation ist unhaltbar und entbehrt jeglicher Rechtsgleichheit.
Der BVA fordert deshalb nochmals mit Nachdruck, dass die illegale Mülldeponie im Inneren Rettenbachweg verschwindet!
Daran sollte die Stadt Winterthur ebenfalls Interesse haben, wenn sie künftig will, dass Stadtführungsbesucher eine malerische Gasse in Erinnerungen haben und nicht eine stinkende Müllhalde.
September 2024 / Giuliano Bruhin, Vorstand BVA