Fussgängerzone: Winterthur macht alles falsch.

Signalisation Fussgängerzone

Seit bald 30 Jahren gibt es in Winterthur eine «Fussgängerzone». So ist es signalisiert. Nur funktioniert sie nicht. Winterthur hat eine Mitte-Links-Mehrheit, mehr links als Mitte. Diese Mehrheit scheint aber nie im Ausland zu reisen, weiss nicht, was eine Fussgängerzone ist. Sie funktioniert ganz einfach: Es braucht einen beschränkten Güterumschlag. In der übrigen Zeit ist die Zone zu oder es wird regelmässig kontrolliert. Ausnahmen für die Zufahrt gibt es nur sehr restriktiv.

In Winterthur gibt es eine Arbeitsgruppe Altstadt. In ihr sind Verwaltung, die Geschäftsvereinigungen und der Bewohnerinnen- und Bewohnerverein Altstadt (BVA) vertreten. Die Probleme in der Altstadt werden angesprochen, aber es passiert nie etwas. Hier einige Beispiele, wie die Anliegen des BVA systematisch übergangen werden.

  1. Die Signalisation: Viele Leute kennen das Regime «Fussgängerzone» nur schlecht, vor allem bei uns, weil sie nicht durchgesetzt wird. Der BVA fordert seit Jahren, dass bei der Einfahrt in die Stadt eine Limittafel (maximal 5 km / Std = Fussgängertempo) angebracht werden soll. Einen solchen Aufwand kann sich die Stadt offensichtlich nicht leisten.
  2. Geschwindigkeitskontrollen: In der Altstadt wird viel zu schnell gefahren. Tempo 30 und mehr sind normal. Das ist vor allem (aber nicht nur) am Graben sehr gefährlich. Die Stadt weigert sich seit Jahren, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Auch der Vorschlag des BVA, am oberen und unteren Graben je eine Smiley-Tempoanlage aufzustellen, wird nicht aufgegriffen. Lieber macht die Stadt dämliche Werbeaktionen für langsames Fahren, die niemand versteht.
  3. Ausnahmebewilligungen: Die Stadt verschenkt massenweise Ausnahmebewilligungen. Sie sind der Tod jeder Fussgängerzone. Handwerker, Kurierdienste, Hauswartungsfirmen, Liftservicefirmen, Altstadtgeschäfte haben Jahresbewilligungen oder Kurierbewilligungen. Die Kurierbewilligung, sagt die Polizei, gelte nur für Güterumschlag, wer aber eine hat, kann den ganzen Tag in der Altstadt parkieren. Die absurdeste Bewilligung ist die für das Kiwi-Center. Es hat eine Kurierbewilligung, um vom Neumarkt an den Graben zur Loge zu fahren!
  4. Schnelle E-Bikes: In der Fussgängerzone dürfen sie nur ohne Motorunterstützung fahren. Diese Bestimmung kennt die Stadtpolizei offensichtlich nicht, sie lässt alle mit 40 durch den Graben fahren, dabei sind sie besonders gefährlich, weil man sie nicht hört.
  5. Saudeckeli, Sauhäfeli: Die Securitas haben am unteren Graben ihr Geschäftsdomizil, aber sie haben keinen Parkplatz. Parkplätze haben sie zwar in den umliegenden Parkhäusern angemietet. Trotzdem fahren die Securitas-Angestellten munter in die Altstadt, vor allem am Abend, wenn am Graben die Restaurants voll sind. Niemand macht Güterumschlag, alle holen nur Papier. Die Polizei will einfach nicht.
  6. Wenige Kontrollen: Die Altstadt wird sehr wenig kontrolliert. So stehen Autos stundenlang in den Gassen, vor allem in den Hintergassen. Es ist billiger, in der Altstadt zu parkieren, als ins Parkhaus zu gehen. Eine Busse gibt es ja kaum. Die Kontrolle ist aber auch aufwendig. Weil es keinen begrenzten Güterumschlag gibt, muss jedes Auto 15 bis 20 Minuten beobachtet werden, bevor es gebüsst werden kann.

Die Stadtpolizei zieht jetzt aus der Altstadt aus. Sie hatte einen grossen Anteil am Verkehrsaufkommen in der Altstadt, vor allem im östlichen Teil. Das wäre eine gute Zeit für einen Neuanfang. Es braucht nicht viel: Güterumschlag von 06.00 bis 11.30 und bei der Einfahrt Schranken, die ausserhalb des Güterumschlages zu sind. Mitte Links ist hier in der Pflicht.

Paul Lehmann, Vorstand BVA

26. September 2022