Der Stadtgarten ist Winterthurs grösste Grünanlage im Zentrum und liegt als «grünes Wohnzimmer» direkt neben der Altstadt. Der 20’000 m2 grosse Park wird für die Zmittagspause, Spielplatzbesuch und abendlichem Treffpunkt genutzt.

Mit der laufenden Sanierung wurde die Stadt verpflichtet, ein Nutzungs- und Betriebskonzept auszuarbeiten. Dieses hat der Stadtrat am 18. Dezember 2025 ans Parlament überwiesen. Es legt fest, welche Nutzungen wo möglich sind, wie oft Anlässe stattfinden dürfen und welche Rahmenbedingungen für temporäre Bauten gelten. Als Grundsatz bleibt die gesamte Anlage Fussgängerzone, mit Fahr- und Parkverbot auch für Velos.
Ein neues Kernstück ist die so genannte «Kulturfläche» zwischen Barockhäuschen und Merkurplatz. Sie soll im Alltag Freiraum bleiben, kann aber über das Jahr an 165 Tagen für Anlässe genutzt werden. Zwischen den Anlässen gilt eine Pause von 14 Tagen, Bauten können bis zu 3 Monate bewilligt werden.
Am Baumplatz beim Schulhaus entsteht zudem eine Buvette unter einer Pergola, die über eine öffentliche Ausschreibung an eine private Betreiberschaft vergeben wird. Diese soll ein regionales Angebot schaffen und Verantwortung für Sauberkeit im direkten Umfeld übernehmen.
Im Bewohner:innenverein der Altstadt wird das Konzept aufmerksam verfolgt. Begrüsst werden klare Regeln, gleichzeitig befürchten wir, dass der Park stärker kommerzialisiert und «bespasst» wird.
Das Schulhaus steht mit dem neuen Konzept direkt im Park. Der Raum des früheren Ballplatzes ist jetzt direkt in den Park integriert. Für diesen Bereich beim Schulhaus Altstadt sollen laut Stadt die Bestimmungen des Departement Schule und Sport DSS gelten. Diese sehen auf dem Schulhausgelände z.B. ein Rauch- und Hundeverbot und eingeschränkte Benützungszeiten vor. Der BVA ist gespannt, wie die Stadtpolizei diese Vorgaben umsetzen wird. Als nächstes berät das Parlament über das Konzept. Danach soll ein online abrufbarer Plan zeigen, welche Nutzungen auf welchen Flächen möglich sind. Entscheidend wird sein, dass das «grüne Wohnzimmer» auch künftig Erholung und kommerzfreien Aufenthalt ermöglicht, Raum für Kultur schafft und die Bedürfnisse der Anwohnenden angemessen berücksichtigt.
Februar 2026 / Hedi Strahm
