Sicher, die Fussgängerzone Altstadt ist schwer zu kontrollieren, weil der Güterumschlag ausser an der Marktgasse und am Untertor 24 Stunden im Tag gestattet ist. Aber auch ohne diesen Mangel finden Personen immer wieder neue Tricksereien, um das Verkehrsregime zu unterlaufen.
Das Alterszentrum Neumarkt hat ein eigenes Bewilligungssystem
Im Alterszentrum werden Automobilisten Tagesbewilligungen ausgestellt, offensichtlich selbst ernannt und gegen jedes Gesetz. Für Angehörige von Bewohnende. Die Polizei scheint diese Bewilligungen zu akzeptieren, ich habe jedenfalls noch nie eine Busse an den Fahrzeugen gesehen. Warum bekommen nicht alle Wohnenden in der Altstadt einen solchen Bewilligungsblock? Sie haben ja auch Angehörige.

Parkplätze ausradiert
An der Inneren Tösstalstrasse haben die Liegenschaftsbesitzer die markierten Parkplätze (2 sind bewilligt) durchradiert. Jetzt sind daraus 3 geworden. Eine Kontrolle ist so praktisch nicht mehr möglich. Ziemlich dreist.
Eher harmlos
Man steckt eine Visitenkarte hinter die Scheibe und oder einen Karton mit der Aufschrift «Güterumschlag». Das machen aber nur Leute, die Missbrauch treiben. Wer Güterumschlag macht, lädt ein und aus und ist beim Auto. Wer «Güterumschlag» schreibt, macht keinen oder parkiert viel länger als gestattet.

Falsche Bewilligung
Immer wieder trifft man Fahrzeuge an mit einer Bewilligung für «Parkieren auf privatem Grund in der Altstadt». Diese Bewilligung gilt aber nicht auf öffentlichem Grund. Aber es scheint, dass es trotzdem nützt, sonst würde diese Praxis ja verschwinden.
Securitas, Säuhäfeli, Saudeckeli?
Am unteren Graben fahren jeden Tag Dutzende von Securitas-Autos vor. Alle ohne Güterumschlag. Sie holen ein Papier, vor allem aber, sie gehen Kaffee trinken. Völlig illegal, aber es funktioniert seit Jahren. Die Polizei lässt das zu. Warum? Wer hat das angeordnet?
16. 09.2025 / Paul Lehmann
Definition Güterumschlag der Stadt Winterthur
Unter Güterumschlag verstehen wir [Stadt Winterthur] das Verladen und Ausladen von Sachen, die nach Grösse und Gewicht die Beförderung durch ein Fahrzeug nötig machen. Für die Benützung des Güterumschlagplatzes ist nur die Zeit für das eigentliche Umschlagen des Gutes massgebend.
Alles was mit dem Vorbereiten eines Güterumschlages zusammenhängt, sprengt den Rahmen des erlaubten Güterumschlages. Dazu gehören insbesondere das Aussortieren von Sachen, Verpacken, Nachzählen, Kontrollieren einer Lieferung, geschäftliche Besprechungen im Zusammenhang mit einer Zustellung von Waren, Telefongespräche etc., aber auch die Demontage oder Montage von zu transportierendem Gut, Versäumnis wegen Kundschaft oder Wartezeiten.
